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   VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037   

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VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037 (https://dejure.org/2016,48268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037 (https://dejure.org/2016,48268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 22 ZB 16.2037 (https://dejure.org/2016,48268)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Art. 48 Abs. 1 BayVwVfG; Art. 48 Abs. 2 S. 1 BayVwVfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids; Verstoß gegen das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns; Förderschädlichkeit einer vorzeitigen Auftragsvergabe

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides - "Förderschädlichkeit" des vorzeitigen Beginns einer Maßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayVwVfG Art. 48 Abs. 1, Abs. 2; BayHO Art. 23
    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids; Förderschädlichkeit des vorzeitigen Maßnahmebeginns; Berufung auf Vertrauensschutz wegen angeblich fehlerhafter Beratung; Ausschreibung vor Klärung der Förderbedingungen; Auftragserteilung für Gesamtmaßnahme nach Zustimmung zum ...

  • rechtsportal.de

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids; Verstoß gegen das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns; Förderschädlichkeit einer vorzeitigen Auftragsvergabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer zu früh mit dem Bau beginnt, der bekommt keine Fördermittel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Wer einen Bauauftrag zu früh vergibt, riskiert Fördermittel!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer zu früh mit dem Bau beginnt, der bekommt keine Fördermittel! (VPR 2017, 23)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wer zu früh mit dem Bau beginnt, der bekommt keine Fördermittel! (IBR 2017, 158)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 307
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037
    Die Klägerin hat insbesondere nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht mit seiner Bewertung der im Rahmen der Besprechung vom 22. August 2011 getätigten Aussagen die Grenzen richterlicher Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) überschritten hätte (vgl. dazu BayVGH, B. v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u. a. - Rn. 11 m. w. N. u. B. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 - Rn. 21).

    Dass die Beweiswürdigung objektiv willkürlich gewesen wäre, gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet hätte (vgl. BayVGH. B. v. 14.3.2013, a. a. O.), zeigt die Klägerin nicht auf.

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; in Eyermann/Happ, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 22 ZB 14.2827

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des Beweisergebnisses rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (BayVGH a. a. O. und B. v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris, Rn. 19, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 12.09.2000 - 4 ZB 97.3544
    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037
    In einem solchen Fall widerspräche die Gewährung einer Förderung den Vorgaben des Art. 23 BayHO (BayVGH, B. v. 12.9.2000 - 4 ZB 97.3544 - Rn. 8).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037
    Die Klägerin hat insbesondere nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht mit seiner Bewertung der im Rahmen der Besprechung vom 22. August 2011 getätigten Aussagen die Grenzen richterlicher Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) überschritten hätte (vgl. dazu BayVGH, B. v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u. a. - Rn. 11 m. w. N. u. B. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 - Rn. 21).
  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Dieser Ansicht stünden der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2016 (BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037) und das diesem Beschluss vorangegangene Urteil nicht entgegen, denn dort sei mit dem Begriff der "Auftragsvergabe" der Abschluss eines Vertrags gemeint gewesen; ein vorzeitiger rechtsverbindlicher Vertragsabschluss sei vorliegend aber nicht gegeben.

    Gegen Art. 23 BayHO wird indes dann verstoßen, wenn Zuwendungen einem Empfänger gewährt werden, der zeigt, dass er das staatliche Interesse an der Zweckerfüllung auch befriedigen, also sein an sich förderfähiges Vorhaben verwirklichen würde, ohne dass ihm hierfür staatliche Zuwendungen gewährt würden (BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).

  • VG Augsburg, 17.07.2018 - Au 8 K 17.1909

    Rücknahmebescheid im Rahmen des bayerischen 10.000-Häuser-Programms

    Ein solcher Empfänger gibt zu erkennen, dass er das Vorhaben auch ohne staatliche Zuwendungen verwirklichen will (BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).

    Dem steht auch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2016 (BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris) nicht entgegen.

    Unter Berücksichtigung des Urteils der Vorinstanz (VG München, U.v. 2.6.2016 - M 15 K 13.5005 - juris) ist mit dem Begriff der "Auftragsvergabe" (BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 3, 12, 16 u.a.) der Abschluss eines Vertrags (VG München, U.v. 2.6.2016 - M 15 K 13.5005 - juris Rn. 49, 54) gemeint.

  • VG Würzburg, 16.04.2018 - W 8 K 18.34

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids

    Nach dem Sinn und Zweck der Vorbeginnklausel wird schon die rechtsverbindliche Bestellung (Auftragsvergabe) erfasst, die der Betreffende nicht mehr einseitig rückgängig machen kann (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - VPR 2017, 23).

    Ein Antragsteller, der vor Erteilung eines Förderbescheides mit der Realisierung beginnt, gibt zu erkennen, dass er das Projekt ungeachtet einer möglichen staatlichen Förderung realisieren will und kann (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - VPR 2017, 23).

    Der vorzeitige Maßnahmenbeginn fällt in den Verantwortungsbereich des Klägers und begründet kein schutzwürdiges Vertrauen (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - VPR 2017, 23).

  • VG Würzburg, 31.03.2022 - W 8 K 21.535

    Gerichtsbescheid, Anfechtungsklage, Bayerisches-10.000-Häuser-Programm,

    Ein Antragsteller, der vor Erlass des Förderbescheides bzw. vor der Zustimmung der Bewilligungsstelle zum vorzeitigen Maßnahmebeginn mit der Realisierung der zur Förderung beantragten Maßnahme beginnt, gibt zu erkennen, dass er das Projekt ungeachtet einer möglichen staatlichen Förderung realisieren will und kann (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 39; BayVGH U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).

    Ein Antragsteller, der vor Erteilung eines Förderbescheides mit der Realisierung beginnt, gibt zu erkennen, dass er das Projekt ungeachtet einer möglichen staatlichen Förderung realisieren will und kann (BayVGH, U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18; BayVGH U. v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - BeckRS 2019, 27079 Rn. 39).

    Der vorzeitige Maßnahmenbeginn fällt in den Verantwortungsbereich der Klägerin und begründet kein schutzwürdiges Vertrauen (BayVGH, U. v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 24).

  • VG München, 27.01.2020 - M 31 K 19.4697

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids im Rahmen des bayerischen

    Ein Antragsteller, der vor Erlass des Förderbescheides bzw. vor der Zustimmung der Bewilligungsstelle zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit der Realisierung der zur Förderung beantragten Maßnahme beginnt, gibt zu erkennen, dass er das Projekt ungeachtet einer möglichen staatlichen Förderung realisieren will und kann (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2019 aaO Rn. 39; U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).

    Der vorzeitige Maßnahmenbeginn fällt in den Verantwortungsbereich des Klägers (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris).

  • VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigem Maßnahmebeginn

    Ein Antragsteller, der vor Erteilung eines Förderbescheids bzw. ohne Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns mit der Realisierung eines Projektes beginnt, gibt aber zu erkennen, dass er das Projekt auf jeden Fall und ungeachtet einer möglichen staatlichen Förderung realisieren will und kann (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18); es ist nicht dargelegt, weshalb der vorliegende Fall anders zu bewerten sein sollte.

    Zudem hat das Verwaltungsgericht zur Begründung des Vorliegens grober Fahrlässigkeit auch darauf abgestellt (UA, S. 14 f.), dass es dem Kläger bei etwaigen Zweifeln oblegen hätte, sich vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde Klarheit zu verschaffen, ob durch die Bestellung bei der S GmbH bereits ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn vorgelegen habe (vgl. zum Verantwortungsbereich des Maßnahmeträgers, Beschaffungsvorgänge im Einklang mit Vorgaben von Förderrichtlinien auszugestalten BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 24).

  • VG München, 16.02.2021 - M 31 K 20.5502

    Rücknahme einer Förderung nach dem bayerischen 10.000-Häuser-Programm

    Ein Antragsteller, der vor Erlass des Förderbescheides bzw. vor der Zustimmung der Bewilligungsstelle zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit der Realisierung der zur Förderung beantragten Maßnahme beginnt, gibt zu erkennen, dass er das Projekt ungeachtet einer möglichen staatlichen Förderung realisieren will und kann (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2019 aaO Rn. 39; U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).

    Der vorzeitige Maßnahmenbeginn fällt in den Verantwortungsbereich des Antragstellers (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris).

  • VG München, 10.04.2019 - M 31 K 17.5785

    Bayerisches 10.000-Häuser-Programm

    Ein Antragsteller, der vor Erteilung eines Förderbescheides mit der Realisierung beginnt, gibt zu erkennen, dass er das Projekt ungeachtet einer möglichen staatlichen Förderung realisieren will und kann (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).

    Der vorzeitige Maßnahmenbeginn fällt in den Verantwortungsbereich des Klägers und begründet kein schutzwürdiges Vertrauen (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris).

  • VG München, 07.04.2021 - M 31 K 20.4046

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids/Rückforderung einer Zuwendung

    Ein Antragsteller, der vor Erlass des Förderbescheides bzw. vor der Zustimmung der Bewilligungsstelle zum vorzeitigen Maßnahmebeginn mit der Realisierung der zur Förderung beantragten Maßnahme beginnt, gibt zu erkennen, dass er das Projekt ungeachtet einer möglichen staatlichen Förderung realisieren will und kann (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 1**840 - juris Rn. 39; U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).
  • VG Augsburg, 02.10.2020 - Au 8 K 19.1340

    Förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn - Bayerisches 10000-Häuser-Programm

    c) Gegen Art. 23 BayHO wird dann verstoßen, wenn Zuwendungen einem Empfänger gewährt werden, der zeigt, dass er das staatliche Interesse an der Zweckerfüllung auch befriedigen, also sein an sich förderfähiges Vorhaben verwirklichen würde, ohne dass ihm hierfür staatliche Zuwendungen gewährt würden (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).

    Der vorzeitige Maßnahmenbeginn fällt in den Verantwortungsbereich des Klägers (vgl. BayVGH, U.v. 6.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris; VG München, U.v. 27.1.2020 - M 31 K 19.4697 - juris Rn. 43).

  • OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 A 364/19

    Zuwendung für eine Weiterbildung; ESF-Richtlinie Berufliche Bildung/2010;

  • VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns

  • OVG Sachsen, 18.12.2020 - 6 A 1244/18

    Subventionsrecht; ESF-Richtlinie Berufliche Bildung/2011; Weiterbildung;

  • VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 4 K 18.00800

    Verstoß gegen das Verbot vorzeitigen Maßnahmebeginns

  • VG Augsburg, 24.10.2023 - Au 8 K 22.2258

    Versagung einer Zuwendung, Förderrichtlinien, vorzeitiger Maßnahmenbeginn,

  • VG Würzburg, 24.06.2022 - W 8 K 21.188

    Ohne mündliche Verhandlung, Verpflichtungsklage, bayerisches

  • VG Schleswig, 14.05.2020 - 12 A 148/17

    Subventionen

  • VG Ansbach, 18.03.2022 - AN 2 K 20.01650

    Antrag auf Zuschuss im Rahmen der Sportförderung, maßgebliche Förderpraxis,

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